Zuladung: Wie viel Gewicht darf ins Auto? Berechnung mit Fahrzeugschein und andere Tipps

Surfbrett, Fahrrad, Snowboard und noch viel mehr: Wer sein Auto für die schönsten Wochen des Jahres bis zum Stehkragen belädt, muss die erlaubte Zuladung im Blick behalten. Bei einem überladenen Fahrzeug drohen saftige Bußgelder oder sogar das vorzeitige Ende der Urlaubsfahrt. In jedem Fall aber ist die Überladung ein Sicherheitsrisiko und führt zu erhöhtem Verschleiß. Wie man die erlaubte Zuladung mit Hilfe des Fahrzeugscheins ermittelt, zeigen wir euch in diesem Artikel.

Foto: DEKRA
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Redaktion (allg.)

Die Berechnung der erlaubten Zuladung eines Kfz mit Hilfe der Kfz-Zulassung (Fahrzeugschein)

Damit das Fahrzeug nicht unter zu viel Gewicht in die Knie geht, gilt es die erlaubte Zuladung zu ermitteln. In der Kompaktklasse liegen die Werte aktuell meist zwischen 350 und 550 Kilogramm. Genaue Informationen liefert der Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1: Unter Punkt F.2 findet man die zulässige Gesamtmasse (zum Beispiel 2.100 kg). Zieht man davon die Leermasse unter G (zum Beispiel 1.645 kg) ab, erhält man die erlaubte Zuladung (im Beispiel 455 kg).

Den so ermittelten Wert darf das gesamte Gewicht aller Gepäckstücke samt Heck- oder Dachträger, Fahrrädern etc. sowie das Gewicht der Mitfahrer nicht überschreiten. In der angegebenen Leermasse schon enthalten sind dagegen bereits 75 kg für das Gewicht des Fahrers sowie Bordwerkzeug, Verbandskasten, Warndreieck und ein zu 90 Prozent gefüllter Tank.

Bitte sorgen Sie auch für erhöhten Reifendruck, der unbedingt nötig wird, wenn die Zuladung das alltägliche Maß überschreitet und beachten Sie unter Umständen auch die erlaubte Zulade-Menge ihres Anhängers.

Welche Fahrzeuge eignen sich für erhöhte Zuladungen?

Es gibt zahlreiche Fahrzeug-Modelle, die größeren Lasten gewachsen sind. Dass sich darunter Nutzfahrzeugmodelle wie Pickups, Mini-Vans und Geländewagen befinden, ist wenig verwunderlich. Aber auch SUVs sowie Kombis mitunter auch Limousinen können sich als echte Lasttiere auszeichnen. Der Ford Mondeo mit einer Zuladung von 659 Kilogramm war so ein Lastenträger. Einige aktuelle Pkw-Topfabrikate nach Anhängelast gebremst und Liter Kofferraumvolumen sind folgende:

Liter Kofferraumvolumen

  • Nissan e-NV200 Evalia (ca. 2.000 Liter)
  • Mercedes EQV  Extralang (je nach Typ ca. 1.000 bis 1.400 Liter)
  • Mercedes eVito Tourer (ca. 1.400 Liter)
  • Renault Kangoo Maxi Z.E. (ca. 1.300 Liter)
  • Volkswagen ID. Buzz Pro (ca. 1.000 Liter)

Anhängelast gebremst (kg)

  • 2.500 kg: BMW iX; Kia EV9
  • 2.250 kg: Lotus Eletre S; Tesla Model X
  • 2.200 kg: Polestar 3; Volvo EX90
  • 2.000 kg: NIO EL7; NIO ET7; Zeekr 001;  Polestar 4; BMW i7; BMW i5

(Anhängelast gebremst = max. zulässiges Gesamtgewicht eines Anhängers mit eigener Bremsanlage; Anhängelast ungebremst = max. zulässiges Gesamtgewicht eines Anhängers ohne eigene Bremsanlage; Angaben ohne Gewähr. Mehr Autos mit wichtigen Daten in der E-Auto-Datenbank.)

Geht es um die ganz schweren Zuladungsbrocken, so führt oftmals kein Weg an Pickups und Bus- oder Transporter-Modellen vorbei. Hier reicht die Zuladungsrange von knapp einer Tonne bis hin zu knapp 1,4 Tonnen (bspw. bei Transportern mit bis zu maximal 3,5 t Gesamtgewicht). Die Nutzfahrzeugverwandtschaft ist hier unverkennbar aber diese Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen mit einem PKW-Führerschein (Klasse B) gefahren werden.

Was drohen für Konsequenzen bzw. Strafen bei Überladung eines Kfz?

Wer die erlaubte Zuladung um mehr als fünf Prozent überschreitet, muss neben höherem Unfallrisiko für sich, seine Mitfahrer und unter Umständen anderen Verkehrsteilnehmern bzw. erhöhtem Fahrzeugverschleiß noch mit weiteren Folgen rechnen.

In Deutschland gilt: Kann ein Fahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht glaubhaft machen, dass das Fahrzeug die zulässige Gesamtmasse einhält, muss er es unter Umständen auf seine Kosten wiegen lassen und gegebenenfalls entladen.

Je nach Grad der Überladung (Stand 2024) werden Verstöße bei "Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter" wie folgt bestraft:

  • ...um über 5 % = 10 €    
  • ...um über 10 % = 30 €    
  • ...um über 15 %    = 35 €    
  • ...um über 20 %    = 95 € + 1 Punkt
  • ...um über 25 %    = 140 € + 1 Punkt
  • ...um über 30 %    = 235 € + 1 Punkt

Mindestens Ihr Auto und Ihr Geldbeutel werden es Ihnen also danken, wenn Sie auch bei der Zuladung im Auto frei nach dem Motto verfahren, dass weniger doch manchmal mehr sein kann. Wir wünschen Allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel ;o)