Transportversicherung: Kein Gewinn ohne Risiko
Flachbildfernseher, Spielzeuggewehre und Plüschhausschuhe – ab Anfang Januar 2019 wurde auf den deutschen und niederländischen Nordseeinseln immer wieder ungewöhnliches Strandgut angespült. Der Grund: Der Containerfrachter MSC Zoe hatte bei einem Sturm über 340 Container verloren, Hunderte Container wurden beschädigt. Erst Ende Februar konnte die aufwendige Bergung beginnen. Die Kosten für die Bergung und Säuberung der Strände übernimmt die Reederei. Doch wer haftet für verlorene und beschädigte Ware?
Vermehrte Risiken
Die Havarie der MSC Zoe ist nur ein Beispiel von vielen, bei dem Waren verloren gegangen sind oder beschädigt wurden. Die Risikopotenziale für den Transport von Gütern haben sich in den letzten Jahren vielfältig verändert. Das gilt insbesondere für den Transport per Straße und See. So kam es ebenfalls im Januar dieses Jahres zu einem Feuer auf dem Containerschiff Yantian Express, für das schließlich die Havarie-Grosse erklärt wurde – ein Totalschaden, bei dem alle Eigentümer des Schiffs und der Ladung für die Unfallkosten aufkommen müssen.
Fast zeitgleich geriet auch der Autofrachter Sincerity Ace im Pazifik in Brand. Hinzu kommen beinahe tagtägliche Auffahrunfälle mit Lkw – häufig mit Totalschaden für die geladenen Waren – sowie eine immense Menge an gestohlenen Gütern auf Autobahnraststätten, etwa durch die sogenannten Planenschlitzer.
Und wer haftet?
Ob Verlust, Beschädigung oder Diebstahl – in vielen dieser Fälle wird jahrelang über die Haftung des Spediteurs gestritten. Denn der Frachtführer haftet oftmals nicht. Für Güterschäden besteht nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Schaden während des Lkw-Transports nicht durch höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis entstanden ist. Ob also bei einem Tunnelbrand, einem Steinwurf von einer Autobahnbrücke, einem Fahrer mit Herzinfarkt oder einem Raubüberfall – in diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Haftungsanspruch durchsetzen.
Darüber hinaus gelten Obergrenzen für die Haftung. So sind durch den Frachtführer bei nationalen und internationalen Transporten nur maximal 8,33 Sonderziehungsrechte (circa 10,50 Euro) je Kilogramm Ladung zu leisten.
Wie kann sich der Auftraggeber schützen?
Angesichts der Fülle an Risiken beim See- und Straßentransport sollte sich der Auftraggeber in jedem Fall mit der Frage der Versicherung beschäftigen und sich nicht darauf verlassen, dass im Schadensfall der Verkehrsträger haftet.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) regeln, dass der Spediteur eine Transport- und/oder Lagerversicherung abschließen muss, wenn der Auftraggeber ihn damit vor Übergabe des Gutes beauftragt oder eine Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt. Solch ein berechtigtes Interesse liegt laut Rechtsprechung vor, wenn schon bei einem früheren Auftrag eine Versicherung abgeschlossen wurde oder der Auftraggeber den Warenwert zur Versicherung der Güter bereits im Auftrag angegeben hat. Auftraggeber und Spediteur sind somit auf der sicheren Seite, wenn ersterer einen ausdrücklichen Auftrag für eine Versicherung erteilt.
Transportversicherung – wichtiger denn je
Im Schadensfall ergeben sich so entscheidende Vorteile für den Auftraggeber. Denn unabhängig von der gesetzlichen Haftungshöhe des Spediteurs und dessen Haftung wird für die beschädigte oder verlorene Ware voller Werteinsatz geleistet.
Das gilt auch bei unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignissen im Lkw-Verkehr, bei transportbedingten Zwischenlagerungen sowie bei Feuerschäden auf Seetransporten und im Falle eines nautischen Verschuldens, sprich dem Verschulden der Schiffsbesatzung.
Handel und Industrie sollten diese Risiken und die Vorteile einer Versicherung im Zuge des nachhaltigen Riskmanagement und einer nachhaltigen Unternehmenspolitik sorgfältig prüfen. Denn angesichts von Havarien, wie die der MSC Zoe und der Yantian Express, Unfällen auf der Autobahn und Diebstählen auf Raststätten empfiehlt sich eine Transportversicherung heute wohl mehr denn je.
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