Zuschuss vom Verkehrsministerium (BMDV): Elektrische Transportkälteanlage ECOOLTEC TM182 ist förderfähig
Der Bund bezuschusst die Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen und Trailern mit energiemindernden Ausstattungsoptionen, die die Energieeffizienz des Lastzugs verbessern. Im Rahmen des Förderprogramms „Energiemindernde Komponenten“ erhalten Flottenbetreiber Zuschüsse bis zu 5.000 Euro je Komponente. Die Positivliste umfasst auch elektrisch angetriebene Transportkälteanlagen wie die TM182 von Ecooltec sowie den dazugehörigen Generator. Darauf weist der Hersteller in eine Pressemeldung hin.
Alle Kunden, die sich im Zeitraum vom 24. Juli 2023 bis 31. März 2024 für einen neuen Lkw oder einen Anhänger beziehungsweise Auflieger mit Kühlaufbau entscheiden, der mit sogenannten energiemindernden Komponenten ausgestattet ist, können sich einen Zuschuss des Bundesverkehrsministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beantragen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des BMDV das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) an.
Im Rahmen dessen fördert der Bund Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 (Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) sowie Auflieger und Anhänger mit Ausstattungsoptionen, deren Einsatz „deutliche Effizienzreserven im Betrieb“ bieten und somit den Energieverbrauch des Fahrzeugs verringern.
Die Positivliste umfasst auch elektrisch angetriebene Transportkälteanlagen und Batterien, die das Kühlgerät mit Energie versorgen. Ebenfalls förderfähig ist der ECOOLTEC-Generator G30. Darüber hinaus erhalten Flotten Zuschüsse für Kühlaufbauten mit einer Isolationswirkung von mindestens 0,36 W/m2K, Kühlvorhänge oder Trennwände.
Komponenten, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören sowie Bauteile, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften für das jeweilige Fahrzeug verbindlich vorgeschrieben sind, sind dagegen nicht förderfähig.
Die Fördersumme beträgt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Antragstellers 15, 20 oder 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro je energiemindernder Komponente. Dabei richtet sich die Einstufung nach der Zahl der Mitarbeiter und der Höhe des Umsatzes entsprechend der offiziellen Definition von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Kommen bei einem Nutzfahrzeug oder Trailer mehrere Komponenten zum Einsatz, die den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen, ist auch die Addition von einzelnen Förderbeträgen möglich.
Anträge können ausschließlich digital über das eService-Portal des BALM gestellt werden. Dort sind auch die Antragsformulare und das Merkblatt zur Definition von KMU zu finden.
Auf der Website des BALM stehen zudem in der Rubrik Förderprogramme Güterkraftverkehr, EMK, alle Informationen über das EMK zum Download bereit.
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