Fünfjahresgarantie auf alle Reifen
Die Falken Tyre Europe GmbH bietet von sofort an auf ihr komplettes Produktportfolio fünf Jahre Garantie. Das umfasst den Neukauf aller Reifen des Sortiments und schließt auch Falken-Reifen ein, die als Originalteil auf einem Neufahrzeug montiert sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bleibt von der Garantie unberührt. Die Garantie beginnt mit dem Verkauf der Reifen an die Kunden. Dabei ist zunächst das Rechnungsdatum maßgeblich. Bei fehlender Rechnung gilt das Datum der Produktion nach DOT-Wochenzeichen. Die Garantie endet nach fünf Jahren beziehungsweise bei einer Reifen-Profiltiefe von weniger als zwei Millimetern in einer der Hauptprofilrillen. „Unsere Reifen werden nach höchsten Qualitätsansprüchen entwickelt und produziert. Daher können wir mit Stolz unsere Garantie anbieten, die innerhalb der Branche Maßstabe setzen wird“, ist Daniel Hupke, Manager Technical Service und Quality Assurance bei Falken Tyre Europe GmbH, überzeugt. „Wichtig war uns vor allem, unseren Kunden ein starkes und transparentes Garantie-Versprechen anbieten zu können. Darüber hinaus haben die Händler praktisch keinen bürokratischen Zusatzaufwand – und im besten Fall viele neue Kunden, die der Qualität von Falken-Reifen vertrauen.“
Um die Garantie zu beanspruchen, muss der beschädigte Reifen durch einen Reifenhändler, der Falken-Reifen im Sortiment führt, begutachtet werden. Dieser entscheidet dann, ob ein Garantieanspruch besteht und stellt die beanstandeten Reifen gegebenenfalls dem technischen Service von Falken für eine Begutachtung zur Verfügung. Im Garantiefall wird eine Kompensation durch eine prozentuale Händlergutschrift nach Restprofiltiefe gewährt. Bei mehr als 90 Prozent Restprofiltiefe kann auf Wunsch ein neuer Ersatzreifen geliefert werden. Die Höhe der Gutschrift entspricht dem Händlereinkaufpreis multipliziert mit dem verbleibenden Nutzungsgrad des Reifens. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Händlereinkaufspreises multipliziert mit dem Quotienten aus der Restprofiltiefe zur Originalprofiltiefe jeweils um zwei Millimeter reduziert. Beträgt also der Einkaufspreis des Reifens beispielsweise 100 Euro, die Restprofiltiefe liegt bei 5 mm, die Originalprofiltiefe bei 8 mm, ergäbe das eine Händlergutschrift von 50 Prozent (entspricht 50 €) pro Reifen (Gutschrift = 100 x (5-2)/(8-2)). Der Betrag wird dem Händler gutgeschrieben, der diesen dann mit seinem Kunden verrechnet. Zudem wird bei der Anerkennung auf der Gutschrift separat eine Beanstandungspauschale ausgewiesen. Sie soll den entstandenen Aufwand des Händlers etwa für Montage, Erfassungs- und Abstimmungsprozesse vergüten. Ausgeschlossen von der Garantie sind Fälle, deren Ursachen in einer unsachgemäßen Anwendung, beispielsweise falscher Luftdruck oder Überlast, einem Missbrauch oder äußerlichen mechanischen Beschädigungen zu finden sind.
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