Mit dem System „NavDLC“ (Driver Licence Care) von Navkonzept können Fahrer jederzeit auch von unterwegs den Nachweis erbringen, dass sie in Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Unternehmen, die im internationalen Fernverkehr verkehren, sollen davon besonders profitieren. Das System besteht aus der NavID-App, die im Google-Play-Store erhältlich ist, und einem kostenlos nutzbaren Internetportal. Benötigt werden lediglich ein NFC-fähiges Android-Smartphone sowie fälschungssichere RFID-Tags für die Führerscheine.
Der RFID-Tag eigne sich, wie Navkonzept erklärt, für Führerscheine in Karten- und Papierformat und könne direkt beim Unternehmen erworben werden. Für die Lösung eignen sich aber auch RFID-Tags anderer Anbieter. In jedem Fall enthalten die Tags eine anonyme Nummer, die dem Führerschein eindeutig zugeordnet werden kann. Die Daten des Führerscheins werden zuvor über das NavDLC-Internetportal in einer Datenbank hinterlegt.
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Dort sollen Fuhrparkverantwortliche auf einen Blick sehen können, welche Führerscheine bereits registriert wurden und wann diese spätestens kontrolliert werden müssen. Zudem generiert die Lösung laut dem Anbieter automatische E-Mails mit den aktuellen Statusmeldungen, die an bevorstehende Termine erinnern. Zur Beweisbarkeit einer durchgeführten Führerscheinprüfung würden die Daten im Logbuch des Internetportals gespeichert, sodass die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers erfüllt wird. Damit soll der Halterverantwortlichkeit und gleichzeitig auch der unternehmerischen Sorgfaltspflicht Rechnung getragen werden.
Hintergrund ist das Fahrerlaubnisrecht der EU. Demzufolge sind Führerscheine der Klassen C und D befristet. Dies betrifft auch Berufskraftfahrer, denen die Fahrerlaubnis bereits vor dem 01. Januar 1999 erteilt wurde. Inhaber von Führerscheinen der früheren Klasse 2 verlieren am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. Führerscheine der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01. Januar 1999 erteilt wurden, sind grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
Dementsprechend müssen sich Fuhrparkleiter den Führerschein mindestens zweimal im Jahr vorlegen lassen. Fuhrparkleiter, die einen abgelaufenen oder strafrechtlich entzogenen Führerschein übersehen und den betreffenden Fahrer dennoch einsetzen, drohen Strafverfahren. Der Anklagepunkt lautet „Beihilfe des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG, 27 StGB), was in der Regel mit einer Geldbuße in Höhe eines monatlichen Nettolohns und sechs Punkten pro Fahrt im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft wird.
IAA 2018, Halle 25, Stand C65
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